RECHTSDOKUMENT
Vermittlungsvertrag Energy Sharing
Version 1.0 · Stand: Juni 2026 · §42c EnWG
Das Wichtigste in einem Satz: MeinStromkreis vermittelt den Kontakt zwischen Stromerzeuger und Stromabnehmer — der eigentliche Stromliefervertrag läuft direkt zwischen euch. Wir sind kein Stromlieferant.

§ 1 — Vertragsparteien

Auftraggeber (du)
Teilnehmer der Plattform
Erzeuger oder Abnehmer, natürliche oder juristische Person
Auftragnehmer (wir)
SNergie GmbH
Betreiber von MeinStromkreis.de · Schwerin

Dieser Vertrag regelt die Vermittlungsleistung der SNergie GmbH (nachfolgend „MeinStromkreis") gegenüber Teilnehmern der gleichnamigen Energy-Sharing-Plattform gemäß §42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

§ 2 — Was MeinStromkreis leistet

MeinStromkreis erbringt ausschließlich eine Vermittlungsleistung:

  1. Betrieb der digitalen Plattform zur Registrierung und zum Matching von Erzeugern und Abnehmern
  2. Vermittlung geeigneter Vertragspartner (Erzeuger ↔ Abnehmer) im selben Netzgebiet
  3. Bereitstellung von Vertragsdokumenten und Onboarding-Unterstützung
  4. Monatliche Abrechnung und Dokumentation der vermittelten Energiemengen
  5. Unterstützung bei der Beantragung eines intelligenten Messsystems (iMSys)

MeinStromkreis ist kein Stromlieferant, führt keinen eigenen Bilanzkreis und tritt nicht als Partei des Energieliefervertrags auf. Der Liefervertrag kommt direkt zwischen Erzeuger und Abnehmer zustande.

§ 3 — Vergütung (Plattformgebühr)

Gebühr Betrag Fälligkeit
Grundgebühr 3,99 € / Monat Monatlich im Voraus
Nutzungsgebühr 2,5 ct / kWh Monatlich nachträglich
Gesamtkosten typisch (500 kWh/Mon) ca. 16,49 € / Monat Inkl. MwSt.

Die Plattformgebühr wird per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 4 — Laufzeit und Kündigung

Dieser Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an hallo@meinstromkreis.de.

Bei Kündigung endet die Vermittlungsleistung zum vereinbarten Termin. Ein bereits geschlossener Energieliefervertrag mit dem gematchten Partner ist davon getrennt zu behandeln und nach den dortigen Bedingungen zu kündigen.

§ 5 — Pflichten des Teilnehmers

  1. Bereitstellung eines intelligenten Messsystems (iMSys) als Voraussetzung für aktives Energy Sharing
  2. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung
  3. Unverzügliche Mitteilung bei Änderungen (Anlage, Verbrauch, Zähler, Adresse)
  4. Einhaltung der geltenden Netznutzungsbedingungen des örtlichen Netzbetreibers

§ 6 — Haftung

MeinStromkreis haftet nicht für die tatsächlichen Energiemengen, Ausfälle der PV-Anlage, Netzprobleme oder Handlungen Dritter (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber). Die Vermittlungsleistung umfasst ausdrücklich nicht die Gewährleistung einer bestimmten Energiemenge oder -qualität.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 — Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erbringung der Vermittlungsleistung und gemäß unserer Datenschutzerklärung. Daten werden nicht an Dritte verkauft.

§ 8 — Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schwerin, soweit gesetzlich zulässig.

Version 1.0 · SNergie GmbH · Schwerin · Stand Juni 2026
Fragen? hallo@meinstromkreis.de
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